Leistungen
Unsere Leistungen:
- Kostenlose Beratung des Mitglieds in allen Miet- und Pachtangelegenheiten und in allen
wohnungsrechtlichen Angelegenheiten durch unsere Vertragsjuristen sowie unsere Mitarbeiter.
Die Beratung findet während unserer Sprechstunden in den Vereinsräumen statt. Schriftwechsel
wird von uns gegen Portoersatz und Schreibgebühr erledigt.
- Eine Mietrechtsschutzversicherung, die Sie nach einer 3-monatigen Wartezeit (Eintrittsdatum
beachten) im Streitfall vor Gericht schützt.
- Sie erhalten 2-monatlich kostenlos die "Mieterzeitung" des Deutschen Mieterbundes -
also wichtige Informationen aus erster Hand.
- Wir halten die Mietspiegel zum Beispiel von Waiblingen, Fellbach, Schorndorf und Winnenden für
Sie bereit.
- Ebenso alle Broschüren des Deutschen Mieterbundes und das "Mieterlexikon"
Mietrechtsschutzversicherung
Der DMB-Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. hat seine Mitglieder bei der
Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes in Köln für Mietrechtsschutz versichert. Diese
Leistung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Versicherungsschutz für das eintretende Mitglied besteht erst nach 3-monatiger
Wartefrist vom tatsächlichen Eintrittstag an gerechnet. Für Streitfälle vor Ablauf dieser Wartefrist
kann kein Rechtsschutz übernommen werden.
- Die Übernahme der gesetzlichen Gebühren kann bei einem Rechtsstreit nur gewährt werden, wenn der Eintritt
in die Versicherung rechtzeitig erfolgte - d.h. vor und in der Wartefrist von 3 Monaten kein Anlaß für einen
Rechtsstreit bestand und der Streitfall aus dem sich ein Prozeß entwickelt, nach der Mindestwartezeit
von 3 Monaten begonnen hat. Es werden Rechtsschutzleistungen bis € 15.000,- übernommen. Das Mitglied
übernimmt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von € 100,-.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die eigengenutzte Wohnung im Bundesgebiet. Gemeldet sein müssen
alle Mieter (außer Ehepartnern).
- Nicht versichert sind:
- gewerblich genutzte Wohnräume
- Ansprüche des Mieters gegen Dritte (nicht Vermieter) z.B. Mitmieter, Vor- oder Nachmieter, Behörden, etc.
- Ansprüche wegen Abfindungen, Übernahmevereinbarungen, Vorkaufsrechte etc.
Alles weitere regelt der Gruppenvertrag zwischen uns und der DMB-Rechtsschutzversicherungs AG,
der in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dem Mieter zu seinem Recht zu verhelfen und ihn
über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Er muß seine Rechte durchsetzen können sofern keine gütliche
Einigung möglich ist. Durch die DMB-Rechtsschutzversicherung sind Sie im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zusätzlich geschützt.
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